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   OVG Niedersachsen, 18.03.2024 - 14 PA 94/23   

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OVG Niedersachsen, 18.03.2024 - 14 PA 94/23 (https://dejure.org/2024,5227)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.03.2024 - 14 PA 94/23 (https://dejure.org/2024,5227)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. März 2024 - 14 PA 94/23 (https://dejure.org/2024,5227)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Entscheidungsreife; Inobhutnahme; Prozesskostenhilfe; Zum maßgeblichen Zeitpunkt bei der Entscheidung über einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und zu den Voraussetzungen einer Inobhutnahme

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2024 - 14 PA 94/23
    Hinreichende Aussicht auf Erfolg bedeutet bei einer an Art. 3 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG orientierten Auslegung des Begriffs einerseits, dass Prozesskostenhilfe nicht erst dann bewilligt werden darf, wenn der Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung gewiss ist, andererseits aber auch, dass Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist ( BVerfG, Beschl. v. 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 -, juris Rn. 26; Senatsbeschl. v. 19.7.2022 - 14 PA 247/22 -, juris Rn. 3).

    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den das Rechtsstaatsprinzip erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen ( BVerfG, Beschl. v. 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 -, juris Rn. 29 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2009 - 4 LA 706/07

    Bloße, zumindest ernst gemeinte Bitte eines Kindes oder Jugendlichen um Obhut als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2024 - 14 PA 94/23
    Vor diesem Hintergrund, dass ihr erst mit Beschluss des Amtsgerichts vom 17. Oktober 2022 u.a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Tochter entzogen wurde, bedarf die Frage, wie sich eine familiengerichtliche Entscheidung über den vorläufigen Entzug der elterlichen Sorge und eine vorherige verwaltungsrechtliche Entscheidung über die Inobhutnahme durch das Jugendamt im Einzelnen zueinander verhalten, keiner näheren Betrachtung (vgl. zu Fragen der Wirksamkeit bzw. Beendigung einer Inobhutnahme sowie zur Klagebefugnis in diversen Konstellationen etwa NdsOVG, Beschl. v. 18.9.2009 - 4 LA 706/07 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Beschl. v. 28.3.2017 - 12 B 1474/16 -, juris Rn. 5 sowie Beschl. v. 5.8.2022 - 12 B 817/22 -, juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 9.1.2017 - 12 CS 16.2181 -, juris Rn. 5 m.w.N.; VG Hannover, Beschl. v. 26.5.2020 - 3 B 2032/20 -, juris Rn. 33 ff. m.w.N.; VG Göttingen, Beschlüsse vom 30.4.2014 - 2 B 146/14 - sowie vom 15.2.2017 - 2 B 42/17 -, V.n.b.; Lange in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2023, § 87 SGB VIII Rn. 30 m.w.N.).

    Diese Entscheidung des Jugendamtes, die Inobhutnahme bis zu einer familiengerichtlichen Entscheidung aufrecht zu erhalten, ist dann rechtmäßig, wenn ohne die Inobhutnahme die Gefahr einer Beeinträchtigung des Wohles des Kindes besteht und die Eltern zur Abwehr dieser Gefährdung nicht bereit oder in der Lage sind ( OVG NRW, Beschl. v. 7.2.2022 - 12 A 1402/18 -, juris Rn. 100; NdsOVG, Beschl. v. 18.9.2009 - 4 LA 706/07 -, juris Rn. 9 m.w.N.; Kirchhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl., Stand: 22.6.2023, § 42 SGB VIII, Rn. 233).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2022 - 12 A 1402/18

    Rechtswidrige Inobhutnahme durch Jugendamt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2024 - 14 PA 94/23
    Insofern kommt es nicht darauf an, ob am 22. April 2022 die Voraussetzungen des § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b) SGB VIII hätten vorliegen müssen, wonach eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig hätte eingeholt werden können (hierzu ausführlich: OVG NRW, Beschl. v. 7.2.2022 - 12 A 1402/18 -, juris Rn. 134; OVG SH, Beschl. vom 25.9.2023 - 3 LB 7/23 -, juris Rn. 67; Kirchhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl., Stand: 22.6.2023, § 42 SGB VIII, Rn. 118 m.w.N.).

    Diese Entscheidung des Jugendamtes, die Inobhutnahme bis zu einer familiengerichtlichen Entscheidung aufrecht zu erhalten, ist dann rechtmäßig, wenn ohne die Inobhutnahme die Gefahr einer Beeinträchtigung des Wohles des Kindes besteht und die Eltern zur Abwehr dieser Gefährdung nicht bereit oder in der Lage sind ( OVG NRW, Beschl. v. 7.2.2022 - 12 A 1402/18 -, juris Rn. 100; NdsOVG, Beschl. v. 18.9.2009 - 4 LA 706/07 -, juris Rn. 9 m.w.N.; Kirchhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl., Stand: 22.6.2023, § 42 SGB VIII, Rn. 233).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2021 - 12 S 3125/21

    Kinder- und jugendhilfsrechtliche Inobhutnahme eines Neugeborenen; Verhältnis zu

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2024 - 14 PA 94/23
    Gleichwohl kommt der Inobhutnahme, die grundsätzlich dazu dient, durch die sofortige Aufnahme des Minderjährigen und weiterer Maßnahmen eine aktuelle Notlage zu beseitigen und daher grundsätzlich nur einen vorübergehenden Charakter hat, auch eine "Clearing-Funktion" zu (VGH BW Beschl. v. 4.11.2021 - 12 S 3125/21 -, juris Rn. 25).

    So können nach Beginn der Inobhutnahme weiterführende Hilfen festgestellt und in Gang gesetzt werden, die für das künftige Wohl des Minderjährigen geeignet und notwendig sind, weshalb sie neben einer vorübergehenden Schutzgewährung auch weitere Klärungshilfe beinhalten bzw. solche vorbereiten kann (VGH BW, Beschl. v. 4.11.2021 - 12 S 3125/21 -, juris Rn. 25 m.w.N).

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 8 PA 6/21

    Bewilligungsreife; Erledigung: PKH; Erledigungserklärung; Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2024 - 14 PA 94/23
    Entscheidungsreife tritt dabei regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme ein (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 19.1.2021 - 8 PA 6/21 -, juris Rn. 6; BVerwG, Beschl. v. 21.1.2019 - 1 PKH 49/18 -, juris Rn. 6).

    Hingegen dürfen dem entscheidenden Gericht zuzurechnende Verzögerungen bei der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden berücksichtigt werden (BVerfG, Beschl. v. 12.5.2020 - 2 BvR 2151/17 -, juris Rn. 20; Beschl. v. 5.12.2018 - 2 BvR 2257/17 -, juris Rn. 15; NdsOVG, Beschl. v. 19.1.2021 - 8 PA 6/21 -, juris Rn. 5).

  • BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2024 - 14 PA 94/23
    Hingegen dürfen dem entscheidenden Gericht zuzurechnende Verzögerungen bei der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden berücksichtigt werden (BVerfG, Beschl. v. 12.5.2020 - 2 BvR 2151/17 -, juris Rn. 20; Beschl. v. 5.12.2018 - 2 BvR 2257/17 -, juris Rn. 15; NdsOVG, Beschl. v. 19.1.2021 - 8 PA 6/21 -, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2024 - 14 PA 94/23
    Denn durch die Gewährung von Prozesskostenhilfe soll die Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes weitgehend angeglichen werden (BVerfG, Beschl. v. 18.14.2001 -1 BvR 391/01 -, juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 09.01.2017 - 12 CS 16.2181

    Kostentragung nach Erledigung eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2024 - 14 PA 94/23
    Vor diesem Hintergrund, dass ihr erst mit Beschluss des Amtsgerichts vom 17. Oktober 2022 u.a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Tochter entzogen wurde, bedarf die Frage, wie sich eine familiengerichtliche Entscheidung über den vorläufigen Entzug der elterlichen Sorge und eine vorherige verwaltungsrechtliche Entscheidung über die Inobhutnahme durch das Jugendamt im Einzelnen zueinander verhalten, keiner näheren Betrachtung (vgl. zu Fragen der Wirksamkeit bzw. Beendigung einer Inobhutnahme sowie zur Klagebefugnis in diversen Konstellationen etwa NdsOVG, Beschl. v. 18.9.2009 - 4 LA 706/07 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Beschl. v. 28.3.2017 - 12 B 1474/16 -, juris Rn. 5 sowie Beschl. v. 5.8.2022 - 12 B 817/22 -, juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 9.1.2017 - 12 CS 16.2181 -, juris Rn. 5 m.w.N.; VG Hannover, Beschl. v. 26.5.2020 - 3 B 2032/20 -, juris Rn. 33 ff. m.w.N.; VG Göttingen, Beschlüsse vom 30.4.2014 - 2 B 146/14 - sowie vom 15.2.2017 - 2 B 42/17 -, V.n.b.; Lange in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2023, § 87 SGB VIII Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvR 2647/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2024 - 14 PA 94/23
    Dabei soll die Prüfung der Erfolgsaussicht nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlegen und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen ( BVerfG, Beschl. v. 22.8.2018 - 2 BvR 2647/17 -, juris Rn. 14).
  • BVerfG, 12.05.2020 - 2 BvR 2151/17

    Fachgerichtliche Versagung von Prozesskostenhilfe unter Entscheidung einer höchst

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2024 - 14 PA 94/23
    Hingegen dürfen dem entscheidenden Gericht zuzurechnende Verzögerungen bei der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden berücksichtigt werden (BVerfG, Beschl. v. 12.5.2020 - 2 BvR 2151/17 -, juris Rn. 20; Beschl. v. 5.12.2018 - 2 BvR 2257/17 -, juris Rn. 15; NdsOVG, Beschl. v. 19.1.2021 - 8 PA 6/21 -, juris Rn. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2023 - 3 LB 7/23

    Rechtswidrigkeit einer Inobhutnahme

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2011 - 12 A 2844/10

    Zulässigkeit der Begründung einer Inobhutnahme mit § 42 Abs. 4 SGB VIII

  • BVerwG, 21.01.2019 - 1 PKH 49.18
  • VG Hannover, 26.05.2020 - 3 B 2032/20

    Antragsbefugnis; Aufenthaltsbestimmungsrecht; elterliche Sorge; Erziehungsrecht;

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2012 - 12 PA 69/12

    Bedeutung des Zeitpunkts der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags für

  • BVerwG, 26.09.2007 - 10 C 37.07

    Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Beurteilung der Erfolgsaussichten einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2017 - 12 B 1474/16

    Regelungswirkung einer jugendhilferechtlichen Ordnungsverfügung betreffend die

  • VGH Bayern, 10.04.2019 - 8 ZB 18.30660

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung wegen nachträglich entfallener

  • OVG Niedersachsen, 19.07.2022 - 14 PA 247/22

    Exmatrikulation; Fachrichtungswechsel; unverzüglich

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2019 - 11 M 27.18

    (Bei der Entscheidung über Prozesskostenhilfe sind Änderungen zu Gunsten des

  • VGH Bayern, 14.01.2021 - 10 C 21.65

    Prozesskostenhilfe bei offenen Erfolgsaussichten der Hauptsache

  • OVG Niedersachsen, 12.01.2023 - 13 PA 279/22

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren i.R.e.

  • VG München, 14.12.2022 - M 18 K 18.1351

    Fortsetzungsfeststellungsklage (teilweise Stattgabe), Feststellungsklage,

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2022 - 14 PA 97/22

    BAföG; Prozesskostenhilfe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2022 - 12 B 817/22

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis im Eilrechtsschutz gegen Inobhutnahme der Kinder

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